Kosten

Kosten Mediation

Denken Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Mediation nicht nur an Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Prozess kostet auch Zeit und Nerven – Ressourcen, die Sie anders besser für sich nutzen können.

Eine Mediation wird üblicherweise auf der Grundlage einer Stundensatzvereinbarung abgerechnet. Sie bezahlen also nur den tatsächlich entstehenden Aufwand. Eine Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist möglich, wegen oft hoher Streitwerte jedoch deutlich teurer.

 

Zur Freiwilligkeit gehört, dass Sie keine feste Anzahl von Sitzungen buchen. Die Dauer der Mediation hängt von Ihren Themen, Ihren Interessen und den tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten Ihres Konfliktes ab. Bei überschaubaren Konflikten können zwei bis drei Sitzungen ausreichen, bei einer komplexen Trennungsmediation auch sieben bis zehn Sitzungen notwendig sein.

 

Als Zeitrahmen für eine Sitzung haben sich eineinhalb bis zwei Stunden bewährt, wobei ich mir immer einen größeren Zeitrahmen freihalte. Eine Mediation darf nicht unter Zeitdruck stattfinden.

Die Höhe des Stundensatzes ist variabel und hängt auch von der Art Ihres Konfliktes ab. Nach näherer telefonischer Information darüber mache ich Ihnen gern ein konkretes Angebot.

 

Vorher aber folgender wichtiger Tipp: Die Rechtsschutzversicherungen haben mittlerweile auch das Thema Mediation entdeckt. Fragen Sie daher bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach,

  • ob Mediation in der Produktpalette enthalten ist und
  • welche Kosten übernommen werden (Maximalbetrag / Maximalhonorar / Anzahl der Sitzungen)

Wenn nicht: Fragen Sie, ob eine Kulanzregelung möglich ist Internetfundstelle: www.mediation.de/mediation/mediation-und-rechtsschutz